Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET)
Nachdem E.ON Düsseldorf im Frühjahr 2012 mitteilte, sich von seinen Mehrheitsanteilen an der damaligen E.ON Thüringer Energie AG trennen und den Thüringer Kommunen ein Vorkaufsrecht einräumen zu wollen, hatte sich die Mehrheit der kommunalen Aktionäre der KEBT AG in der Hauptversammlung am 18. Juli 2012 dafür ausgesprochen, die Chance der Re-Kommunalisierung des größten Energieversorgers im Freistaat Thüringen zu nutzen.
Nach monatelangen Verkaufsverhandlungen wurde der Kommunale Energiezweckverband Thüringen (KET) durch die Veröffentlichung der Satzung im Thüringer Staatsanzeiger am 20. November 2012 von zunächst fünf Kommunen gegründet. Später sind weitere 467 Kommunen dem Zweckverband beigetreten.
Um die Re-Kommunalisierung der TEAG umzusetzen, hat der KET im Jahr 2013 46,12 % der Anteile an der TEAG von der E.ON Energie AG gekauft. Gleichzeitig wurden die bestehenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 400 Mio. Euro vom Gläubiger der TEAG – MEON – abgelöst. Für diese Umsetzung wurde die Rechtsform des Zweckverbandes u. a. aus finanzierungstechnischen Gründen (Aufnahme von günstigeren Kommunalkrediten, Förderdarlehen der KfW) gewählt.
Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung der Re-Kommunalisierung konnte das Unternehmen ab dem 01. August 2013 unter dem neuen Namen „Thüringer Energie“ und einem neuen Erscheinungsbild auch weiterhin für die Erzeugung, die Verteilung und den Vertrieb von Energie im Freistaat Thüringen auftreten.
Im Jahr 2017 erfolgte im Rahmen der Modellpflege eine Anpassung des ursprünglichen Modells zwischen dem KET und der KEBT AG. Im Mittelpunkt stand dabei der Verkauf der 46,12%igen Beteiligung des KET an der TEAG an die KEBT AG. Der Aktienverkauf wurde mit einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage kombiniert.
Im Ergebnis der Modellpflege hat der KET zwar seine unmittelbare Beteiligung an der TEAG aufgegeben, verfügt aber weiterhin mittelbar über die KEBT AG über eine vermittelte Mehrheitsbeteiligung an der TEAG.
Aufgrund der Modellpflege konnten alle Kommunen an der Re-Kommunalisierung der TEAG beteiligt, der Aktionärskreis der TEAG stabilisiert und damit die kommunale Einflussnahme gesichert werden. Darüber hinaus bringt die neue Struktur auch steuerliche Vorteile mit sich.
Aktuell hält der KET somit rd. 79 % der Stimmen (rd. 75 % der Anteile der KEBT AG) und unmittelbar keine Anteile mehr an der TEAG.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ket-kebt.de.
