Kommunaler Energiezweckverband (KET)

Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET)

Nachdem E.ON Düsseldorf im Frühjahr 2012 mitteilte, sich von seinen Mehrheitsanteilen an der damaligen E.ON Thüringer Energie AG trennen und den Thüringer Kommunen ein Vorkaufsrecht einräumen zu wollen, hatte sich die Mehrheit der kommunalen Aktionäre der KEBT AG in der Hauptversammlung am 18. Juli 2012 dafür ausgesprochen, die Chance der Re-Kommunalisierung des größten Energieversorgers im Freistaat Thüringen zu nutzen. 

Nach monatelangen Verkaufsverhandlungen wurde der Kommunale Energiezweckverband Thüringen (KET) durch die Veröffentlichung der Satzung im Thüringer Staatsanzeiger am 20. November 2012 von zunächst fünf Kommunen gegründet. Später sind weitere 467 Kommunen dem Zweckverband beigetreten.

Um die Re-Kommunalisierung der TEAG umzusetzen, hat der KET im Jahr 2013 46,12 % der Anteile an der TEAG von der E.ON Energie AG gekauft. Gleichzeitig wurden die bestehenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 400 Mio. Euro vom Gläubiger der TEAG – MEON – abgelöst. Für diese Umsetzung wurde die Rechtsform des Zweckverbandes u. a. aus finanzierungstechnischen Gründen (Aufnahme von günstigeren Kommunalkrediten, Förderdarlehen der KfW) gewählt.

Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung der Re-Kommunalisierung konnte das Unternehmen ab dem 01. August 2013 unter dem neuen Namen „Thüringer Energie“ und einem neuen Erscheinungsbild auch weiterhin für die Erzeugung, die Verteilung und den Vertrieb von Energie im Freistaat Thüringen auftreten.

Im Jahr 2017 erfolgte im Rahmen der Modellpflege eine Anpassung des ursprünglichen Modells zwischen dem KET und der KEBT AG. Im Mittelpunkt stand dabei der Verkauf der 46,12%igen Beteiligung des KET an der TEAG an die KEBT AG. Der Aktienverkauf wurde mit einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage kombiniert.

Im Ergebnis der Modellpflege hat der KET zwar seine unmittelbare Beteiligung an der TEAG aufgegeben, verfügt aber weiterhin mittelbar über die KEBT AG über eine vermittelte Mehrheitsbeteiligung an der TEAG.

Aufgrund der Modellpflege konnten alle Kommunen an der Re-Kommunalisierung der TEAG beteiligt, der Aktionärskreis der TEAG stabilisiert und damit die kommunale Einflussnahme gesichert werden. Darüber hinaus bringt die neue Struktur auch steuerliche Vorteile mit sich.

Aktuell hält der KET somit rd. 79 % der Stimmen (rd. 75 % der Anteile der KEBT AG) und unmittelbar keine Anteile mehr an der TEAG.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ket-kebt.de.

  • Aufgaben des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen

    Aufgabe des Zweckverbandes ist die Teilaufgabe der kommunalen Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme sowie Breitband und der Ausbau von Hochleistungsnetzen, soweit es die Beteiligung an der KEBT AG und der TEAG Thüringer Energie AG betrifft. Die Aufgabe umfasst neben dem Besitz auch den Erwerb von Beteiligungen sowie die entsprechende Ausübung der mit den Beteiligungen verbundenen Rechte. Aufgabe des Zweckverbandes ist ferner die Teilaufgabe der kommunalen Breitbandversorgung sowie des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien.

    Zudem fördert der Zweckverband die regenerative Energieerzeugung. Der Zweckverband kann sowohl eigene Anlagen betreiben als auch seine Aufgaben mittelbar durch den Erwerb und das Halten bzw. die Finanzierung von Beteiligungen an Energieversorgungsunternehmen, die als Regionalversorger in Thüringen seinen satzungsmäßigen Zwecken dienen, erfüllen. Hierin eingeschlossen ist auch eine Beteiligung des Zweckverbandes an überörtlich tätigen Energieversorgungsunternehmen.

    Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung kann sich der Zweckverband unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften Dritter bedienen und alle notwendig werdenden oder in einem unmittelbaren Zusammenhang stehenden Handlungen und Rechtsgeschäfte vornehmen.

    Im Sommer 2021 hat der Kommunale Energiezweckverband Thüringen (KET) durch Beschluss der Verbandsversammlung die Gründung der Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG) auf den Weg gebracht. Ziel dieser neuen Gesellschaft – an welcher neben dem KET auch die Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT) als Minderheitsgesellschafter beteiligt ist – ist es, für alle interessierten Thüringer Kommunen landesweit koordiniert geförderte Glasfasernetze zu planen und zu bauen.

    Um den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland auch abseits der großen Ballungsräume voranzutreiben, hat der Bund jährlich seit 2021 Fördermittel im Rahmen des „Graue Flecken“-Förderprogramms zur Verfügung gestellt. Die bisherige Umsetzung der Breitband-Förderprogramme in Deutschland war zu kompliziert sowie mit hoher administrativer und finanzieller Belastung gerade für strukturschwächere Regionen gepaart. Durch den hohen Verwaltungsaufwand für die Kommunen konnte der Ausbau trotz aller Bemühungen auf allen Ebenen nur sehr langsam umgesetzt werden.

    Die neue Glasfasergesellschaft in kommunaler Hand trägt dazu bei, die Prozesse zu beschleunigen und die bestehenden Förderprogramme besser und aus einer Hand abzuwickeln.

    Die Thüringer Glasfasergesellschaft soll das Eigentum an der entstehenden Breitbandinfrastruktur (passives Glasfasernetz) halten und sich langfristig um deren Erhaltung und Vermarktung kümmern. Dazu setzt die TGG den Ausbau im sogenannten „Betreibermodell“ mittels Förderung durch Bund und Land um. Der Betrieb wird dann im Rahmen der üblichen Vergabeverfahren an private Telekommunikationsunternehmen ausgeschrieben. Durch die Glasfasergesellschaft können echte Synergien zwischen den verschiedenen Bauvorhaben genutzt werden.

    Die Gesellschaft soll möglichst die gesamte Koordinierung und Bündelung des geförderten Breitbandausbaus im Freistaat Thüringen übernehmen. Sie wird dabei mittelbar über KET und KEBT AG für die Kommunen tätig, die für ihr Gebiet den Breitbandausbau vorantreiben wollen, dies aber nicht selbst in die Hand nehmen können oder wollen. Eine Pflicht, die Dienste in Anspruch zu nehmen, besteht für Thüringer Kommunen nicht.

  • Verbandsausschuss

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